Reisefinder

 

Allgemeine Hinweise und Reisebedingungen der Engelhardt Bustouristik GmbH

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der Engelhardt Bustouristik GmbH (nachstehend ENG abgekürzt), im Buchungsfall zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§651a-y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.

Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1.) Abschluss des Reisevertrages l Verpflichtung des Kunden

Für alle Buchungswege gilt:

1.1. Grundlage des Angebotes von ENG und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von ENG für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. 

1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von ENG vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von ENG vor, an das ENG für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit ENG bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde die Annahme innerhalb der Bindungsfrist durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. 

1.3. Die von ENG gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und allen zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestanteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. 

1.4. Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 

1.5. Für die Buchung, die schriftlich, mündlich, per E-Mail, per Telefax oder telefonisch erfolgt, gilt:

a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde ENG den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 10 Werktage gebunden.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Anmeldeerklärung) durch ENG zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird ENG dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. 

c) Der Kunde erhält nach Vertragsabschluss eine schriftliche Reisebestätigung und ca. 8-10 Tage vor Reisebeginn eine Reiseinformation mit Abfahrtszeit und Abfahrtsort. Die Platzreservierung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung. Ein Anspruch auf bestimmte Sitzplätze ist jedoch ausgeschlossen. 

1.6. ENG weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 4). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleitungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. 

2.) Bezahlung

2.1. ENG und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Name und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird ohne weitere Aufforderung 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 6 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer 21 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. Überweisungen bitten wir unter Angabe der Buchungs- und Reisenummer zu leisten.

2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl ENG zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist ENG berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten. 

3.) Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen

3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von ENG nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind ENG vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 

3.2. ENG ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. 

3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von ENG gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von ENG gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. 

3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte ENG für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend §651m Abs. 2 BGB zu erstatten. 

4.) Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber ENG unter der nachfolgenden angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wir empfohlen den Rücktritt in Textform zu erklären. 

4.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert ENG den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann ENG eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt bzw. der Nichtantritt der Reise nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von ENG unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. 

4.3. ENG hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die pauschale Entschädigung wird bei Bus- und Flugreisen unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

- bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 10 %

- ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 30 %

- ab dem 21. Tag vor Reiseantritt 40 %

- ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 60 %

- ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 70 %

- ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 80 %

- am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 %

4.4. Wird durch die Teilstornierung einer Buchung die Umbuchung in eine andere Zimmerart (z.B. Einzelzimmer) notwendig, so hat der Stornierende etwaige Mehrkosten (z.B. Einzelzimmerzuschlag) zu übernehmen. 

4.5. Sind bei einer Reise Theater-, Opern-, Musical- oder Veranstaltungskarten gebucht, wird bei Stornierung der Gegenwert der Eintrittskarte berechnet, falls diese nicht anderweitig genutzt werden können. 

4.6. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, ENG nachzuweisen, dass ENG überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ENG geforderte Entschädigungspauschale.

4.7. ENG behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit ENG nachweist, dass ENG wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist ENG verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 

4.8. Ist ENG infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat ENG unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu leisten. 

4.9. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von ENG durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie ENG 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. 

4.10. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen. 

5.) Umbuchungen 

5.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil ENG keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenfrei möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann ENG bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 4 25,00 EUR pro betroffenen Reisenden. 

5.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 4 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 

6.) Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

6.1. ENG kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a.) Die Mindestteilnehmerzahl bei allen Reisen beträgt 25 Personen und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch ENG ist spätestens bis 22 Tage vor Reisebeginn. 

b.) ENG hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen. 

c.) ENG ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. 

d.) Ein Rücktritt von ENG später als 22 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig. 

6.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Ziffer 4.8 gilt entsprechend.

7.) Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

7.1. ENG kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von ENG nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, so dass seine weitere Teilnahme für ENG und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist und eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von ENG beruht. 

7.2. Kündigt ENG, so behält ENG den Anspruch auf den Reisepreis; ENG muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die ENG aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 

8.) Obliegenheiten des Kunden

8.1. Reiseunterlagen: Der Kunde hat ENG oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von ENG mitgeteilten Frist erhält. 

8.2. Mängelanzeige/Abhilfeverlangen

a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. 

b) Soweit ENG infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach §651n BGB geltend machen. 

c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von ENG vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von ENG vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an ENG unter der mitgeteilten Kontaktstelle von ENG zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von ENG bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. 

d) Der Vertreter von ENG ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 

8.3. Fristsetzung vor Kündigung

Will der Kund den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er ENG zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von ENG verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. 

8.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen

a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und ENG können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. 

b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich ENG, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadensanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Frist zu erstatten. 

9.) Beschränkung der Haftung

9.1. Die vertragliche Haftung von ENG für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt. 

9.2. ENG haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von ENG sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. ENG haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichen von ENG ursächlich geworden ist.  

10.) Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat

Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber ENG geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen. 

11.) Information zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen

11.1. ENG informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. 

11.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführenden Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist ENG verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald ENG weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird ENG den Kunden informieren. 

11.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird ENG den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren. 

11.4. Die entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 2111 / 2005 erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist direkt über transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de abrufbar und in den Geschäftsräumen von ENG einzusehen. 

12.) Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

12.1. ENG wird den Kunden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. 

12.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn ENG nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 

12.3. ENG haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass ENG eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 

13.) Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

13.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

13.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. Der Fahrer des Busses ist nicht Vertreter von ENG zur Entgegennahme von Meldungen und Reklamationen.

14.) Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand 

14.1. ENG weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, das ENG nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. ENG weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. 

14.2. Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und ENG die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden können ENG ausschließlich an deren Sitz verklagt. 

14.3. Für Klagen von ENG gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von ENG vereinbart. 

© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart l München, 2022. 

Reiseveranstalter ist:

Engelhardt Bustouristik GmbH

Kohlstr. 4

65321 Heidenrod

Telefon: 06124 723 77 11

Telefax: 06124 723 77 13

E-Mail: info@engelhardt-bustouristik.de

Geschäftsführer: Bodo Engelhardt, Frank Engelhardt

Handelsregister: AG Wiesbaden HRB 16477

USt.-IdNr. DE 196 697 128

powered by Easytourist
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies.Mehr InfosOk